Welchem KMU ist das Problem nicht bekannt? Das Unternehmen benötigt rechtlichen Beistand, etwa
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zur Vertretung gegenüber Dritten, insbesondere Kunden und Lieferanten, vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts
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zur Verhandlung und Betreuung von nationalen und internationalen Verträgen, Vertragsgestaltung und -prüfung: um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte abgedeckt sind und das Unternehmen vor möglichen Risiken geschützt ist
- zur Bearbeitung von Versicherungsfällen und -themen
- für Compliance und Regulierungen: um sicherzustellen, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben und Regulierungen einhalten
- zum Schutz geistigen Eigentums wie Marken, Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse
- in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten: um bei einer Einstellung, Entlassung oder dem Umgang mit arbeitsrechtlichen Problemen die Gesetze und Bestimmungen zu beachten und rechtliche Konflikte zu vermeiden
- im Debitoren- oder Claimmanagement
- zur Streitbeilegung und Litigation: um bei Klagen oder außergerichtlichen rechtlichen Auseinandersetzungen die Interessen des Unternehmens zu vertreten und eine effektive Lösung zu finden
Eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung ergibt aber, dass der Schadensfall nicht gedeckt ist, für die Einrichtung einer eigenen Rechtsabteilung mit einem angestellten Juristen ist das Unternehmen zu klein - der Jurist kostet viel und ist nicht ausgelastet, die Beiziehung eines Rechtsanwaltes wiederum ist teuer. Werden aber rechtliche Fehler begangen, können schwerwiegende Konsequenzen einschließlich finanzieller Verluste, rechtlicher Sanktionen und Reputationsschäden entstehen.
Was tun in dieser Situation?
Optiwi Solutions schlägt vor: lagern Sie doch Ihre Rechtsabteilung aus, nehmen Sie ein Outsourcing vor.
Outsourcing bezeichnet eine Unternehmensstrategie, bei der einzelne Leistungen, Teilbereiche oder Geschäftsprozesse eines Unternehmens nicht vom Unternehmen selbst erbracht oder übernommen, sondern an Dritte ausgelagert (übertragen) werden. Dadurch können häufig Kosten in der Produktion, Entwicklung und Dienstleistung gesenkt werden.
Für eine Auslagerung der Rechtsabteilung sprechen vor allem folgende Gründe:
1. Kosteneffizienz und Reduktion von Overhead-Kosten
Die Gesamtkosten für die Beschäftigung eines nicht ausgelasteten internen Juristen sind oft höher als die variablen Kosten für externe Dienstleistungen. Eine ausgelagerte Rechtsabteilung kann flexibler und kosteneffizienter sein.
Die Verwaltung einer internen Rechtsabteilung umfasst nicht nur Personal-, sondern auch Overhead-Kosten wie Büroraum, IT-Infrastruktur und andere Ressourcen. Diese Kosten können durch Auslagerung reduziert oder gänzlich vermieden werden, was eine leichtere Skalierbarkeit nach sich zieht.
Vergleichen Sie selbst:
Festanstellung |
Auslagerung |
Direkte Personalkosten
Indirekte Personalkosten
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Direkte Personalkosten
Indirekte Personalkosten
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2. Spezialisierung
Externe Dienstleister können spezialisierte rechtliche Expertise bieten, die ein interner Jurist möglicherweise nicht hat. Dies kann besonders bei komplexen oder spezifischen rechtlichen (etwa bereichsübergreifenden) Fragen von Vorteil sein.
3. Flexibilität
Durch die Auslagerung können Unternehmen flexibel auf wechselnde Arbeitslasten reagieren und nur dann juristische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wenn diese tatsächlich benötigt werden.
Festanstellung |
Auslagerung |
Personalkapazität Unflexible Handhabung von auftretenden Unter- oder Überkapazitäten |
Personalkapazität Flexibler und bedarfsgerechter Einsatz |
4. Haftung
Die Ersatzpflicht eines angestellten Juristen hängt nach dem Dienstnehmer-Haftpflichtgesetz (DHG) vom Grad des Verschuldens ab. Wird der Schaden vom Dienstnehmer vorsätzlich herbeigeführt, hat er den Schaden im vollen Umfang zu tragen, bei grob fahrlässiger Schadensverursachung ist in der Regel ein Großteil des Schadens von ihm selbst zu tragen, bei leichter Fahrlässigkeit wird die Ersatzpflicht regelmäßig stark gemäßigt und entfällt in manchen Fällen zur Gänze, bei entschuldbarer Fehlleistung entfällt seine Haftung.
Bei einer Auslagerung haftet im Schadensfall der (selbständige) konzessionierte Dienstleister nach § 1299 ABGB für den durch ein Verschulden oder die Nichteinhaltung der gebotenen Sorgfalt verursachten Vertrauensschaden. Ist keine Haftungsbeschränkung vereinbart, ist die Vermögensdifferenz zu ersetzen, die bei pflichtgemäßer Leistungserbringung nicht eingetreten wäre.
Entscheidungsfindung
Um die richtige Entscheidung zu treffen, sollten folgende Schritte durchgeführt werden: Bedarfsanalyse – Kostenvergleich – Qualitätsbewertung - Flexibilitätsbewertung - Haftungsbewertung.
Auslagerung der Rechtsabteilung an Optiwi Solutions
Mit bald 40-jähriger nationaler und internationaler Erfahrung als Rechtsanwalt, Unternehmensjurist und Geschäftsführer kennt Dr. Walchshofer, Leiter der Rechtsabteilung von Optiwi Solutions, nicht nur unzählige rechtliche Probleme und Lösungsansätze, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, sondern stellt sich gemeinsam mit seinen Mitgesellschaftern und einem umfangreichen Netzwerk an Fachexperten und Branchenpartnern auch operativen und strategischen Herausforderungen. Zum Vorteil Ihres Unternehmens werden dabei umfangreiches Wissen, akribische Arbeitsweise sowie sein vorausschauendes Denken eingesetzt – treffsicher und zügig zu einem günstigen Tagessatz.
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